Rezensionen 1 von 6: Rezensent: Wolfgang Ferner, Rechtsanwalt, Heidelberg/Koblenz Aus: Straßenverkehrsrecht Heft 9/05 Mit einem besonderen Problem der Fahrerlaubnisverordnung befassen sich die Autoren dieses Sammelbandes. Einleitungen von Geppert und Lewrenz/Büschel erhellen die rechtlichen Begriffe der Fahreignung sowie der Probleme der Begutachtungs-Leitlinien zur Krafteignung. Hinter diesen rechtlichen Grundlagen stellen zahlreiche Autoren auch für Juristen verständlich die Probleme und Folgen neurologischer Erkrankungen in Bezug auf die Fahreignung dar. Solche neurologischen Erkrankungen haben nicht selten eine Beeinträchtigung der akuten Fahreignung zur Folge, seien es motorische oder neuropsychologische Funktionsdefizite. Das Buch wendet sich in erster Linie an Ärzte und Psychologen in der Akutklinik, die im Rahmen der Rehabilitation auch Fragen der Fahreignung beurteilen sollen - dies ist aber zugleich der Zugang für den Anwalt, der seine Mandanten mit solchen Problem zu Fragen der Fahrerlaubnis beraten will. Ähnlich wie Fragen der Fahrerlaubnis bei älteren Verkehrsteilnehmern ist die Frage der Fahreignung kranker Verkehrsteilnehmer bislang noch nicht ausreichend problematisiert. Auf der Beraterseite sind Anwälte auf die entscheidenden Fragen noch nicht vorbereitet. Das Buch von Dettmers und Weiller hilft bei einer solchen Vorbereitung.
2 von 6: Rezensent: B. Widder, Günzburg Aus: Der medizinische Sachverständige 101 (2005) No 3 Bei neurologischen Erkrankungen bestehen nicht selten Beeinträchtigungen der Fahreignung. Zu Recht nennen die Autoren als Motivation für die Herausgabe des Buches, dass dieses Thema in der Neurologie bislang nur wenig thematisiert wurde. Im ersten Teil werden zunächst ...
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3 von 6: Aus: Sonderausgabe 2004 Sexualmedizin für den Arzt Die Frage der Fahreignung bei neurologischen Erkrankungen wird in der Neurologie auch heute noch umgangen. Weder im Studium noch in Lehrbüchern wird dies thematisiert. Dabei haben neurologische Erkrankungen nicht seIten eine Beeinträchtigung der Fahreignung durch motorische und neuropsychologische Funktionsausfälle zur Folge. Patienten werden trotzdem häufig darüber nicht aufgeklärt, dass ihre Erkrankung eine Beeinträchtigung der Fahreignung nach sich ziehen kann. Die Fahreignung ist für viele Menschen die Voraussetzung zur Teilnahme am beruflichen und sozialen Leben. Hier prallen zwei gegensätzliche Interessen aufeinander. Dem Recht des Einzelnen zur Teilnahme am Straßenverkehr steht das Recht aller Verkehrsteilnehmer auf ein möglichst hohes Maß an Verkehrssicherheit gegenüber. Die Autoren dieses Buches haben eine Reihe von Thematiken aufgegriffen, die Ärzten und Psychologen bei der Beurteilung helfen können, ob ein Patient die Fahreignung besitzt oder ob sein Gesundheitszustand diese beeinträchtigt. Es werden dabei auch juristische Gesichtspunkte beleuchtet.
4 von 6: Rezensent: Dipl.-Psych. & Dipl.-Päd. Ludger Neumann-Zielke Aus: Zeitschrift für Neuropsychologie, 16 (2), 2005, 115-122 Der Titel des vorliegenden Buches Fahreignung bei neurologischen Erkrankungen verspricht, eine wichtige Lücke in der Literatur zu diesem Problemfeld für die tägliche klinische Praxis zu schließen. Über die Standardmaterialien wie Begutachtungsleitlinien und FeV in der Beratung hirngeschädigter Patienten hinaus ...
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5 von 6: Rezensent: (ars) Aus: Ärzte-Zeitung Nr. 7, Dienstag, 18. Januar 2005 Ein älterer Mann mit beginnender Demenz verliert an einer unübersichtlichen Baustelle die Orientierung und wird zum Geisterfahrer dabei kennt er die Strecke wie seine Westentasche durch die tägliche Fahrt zur Arbeit. Bei vielen Patienten mit neurologischen, psychiatrischen oder internistischen Erkrankungen stellt sich irgendwann die Frage, inwieweit sie noch imstande sind, Auto zu fahren, ohne sich und andere zu gefährden. Meist wird die Antwort so lange wie möglich hinausgezögert, aber spätestens bei der Entlassung aus der Rehabilitation ist sie nicht mehr zu umgehen. Das Thema „Fahreignung wird in einem Buch aufgegriffen, das Ärzten und Psychologen in Klinik, Rehazentrum und Praxis helfen soll zu beurteilen, ob ein Patient die Fahrerlaubnis besitzen darf oder nicht. Juristische Gesichtspunkte kommen ebenso zur Sprache wie Kriterien der verkehrsmedizinischen Begutachtung und neuropsychologische Tests. Außerdem werden einzelne Krankheitsbilder unter diesem speziellen Gesichtspunkt besprochen, zum Beispiel Querschnittlähmung, Epilepsie, Multiple Sklerose oder Morbus Parkinson, weiterhin psychiatrische Störungen und internistische Leiden wie das Schlafapnoe-Syndrom, Herzinfarkt, Diabetes oder Leberzirrhose; aber auch Seh- und Gleichgewichtsstörungen. In dem Buch wird erörtert, inwieweit Medikamente die Fahrtüchtigkeit einschränken; der Fahrlehrer einer spezialisierten Fahrschule sowie Teilnehmer einer Selbsthilfegruppe nach Schlaganfall schildern ihren Standpunkt. Immer wieder kommt zum Ausdruck, wie sehr dieses Gebiet eine Gratwanderung darstellt zwischen dem Recht des einzelnen auf Mobilität einerseits, bei vielen eine unabdingbare Voraussetzung für Beruf und soziale Kontakte, und dem Interesse der Allgemeinheit an größtmöglicher Sicherheit im Straßenverkehr andererseits.
6 von 6: Aus: Busmagazin 2/2005 Neurologische Erkrankungen haben nicht selten eine Beeinträchtigung der Fahreignung durch motorische und neuropsychologische Funktionsdefizite zur Folge. In diesem Fall stoßen zwei gegensätzliche Interessen aufeinander: Dem Recht des Einzelnen zur Teilnahme am Straßenverkehr steht das Recht aller Verkehrsteilnehmer auf ein möglichst hohes Maß an Verkehrssicherheit gegenüber. Christian Dettmers und Cornelius Weiler nehmen sich dieses Themas an. Aus dem Inhalt: Juristische Gesichtspunkte, Schwierigkeiten aus der Sicht des Fahrlehrers, Verwaltungsrechtliche Aspekte.
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